Zur Rückzahlungspflicht des Zahlungsempfängers beim Onlinebetrug
Der Kläger bestellte in einem Onlineshop, zu dieser Zeit erreichbar unter der Domain:
„www.b2bsphere.de“, ein Produkt zum Preis von 173,99 EUR. Die Zahlung erfolgte umgehend, auf die
vom Verkäufer genannte Bankverbindung: „DE2282070366006380XXXX“, die Bankverbindung des
Beklagten, in der Annahme, eine Kaufpreiszahlung zu tätigen. Der Kläger erhielt das Produkt, wie von
den Verkäufern von Anfang an geplant, nie und widerrief, das ohnehin nichtige Rechtsgeschäft.
Der Beklagte nahm monatelang Gelder in Höhe von mehr als 20.000, - EUR für die Betreiber des
Onlineshops auf seinem Privatkonto entgegen und ermöglichte die Transaktion vieler Geldbeträge ins
Ausland. Dabei behielt der Beklagte die volle Kontrolle über den Zugang zu seinem Bankkonto und
dessen Guthaben.
Der Kläger forderte in Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt Tillmann vom Zahlungsempfänger die Rückzahlung des überwiesenen Guthabens.
Zu Recht, entschied das Gericht. Wer durch Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Sind Sie auch Opfer eines Onlinebetrugs durch den Onlineshop b2bsphere.de oder eines anderen geworden, dann melden Sie sich gerne bei uns.
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